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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Darf ein männlicher Arbeitnehmer bei der Beförderung bevorzugt werden, wenn es sich bei der anderen Bewerberin mit vergleichbarer Berufserfahrung und Qualifikation um eine junge Frau handelt, die wahrscheinlich bald Kinder haben möchte?

Nein, das ist nicht zulässig. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei der Beförderung die Gleichbehandlung von Frauen und Männern durchzusetzen. Die Tätigkeit einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers ist diskriminierend, wenn sie/er bei einer Beförderung jemanden aufgrund von Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft, Erfüllung familiärer Pflichten oder sonstiger geschlechtsspezifischer Umstände ausschließt oder anderweitig benachteiligt (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Pkt. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz)).

Annahmen wie die, dass eine Frau im gebärfähigen Alter Kinder haben möchte, oder dass ein Mann nicht Vater werden will, oder dass ein Elternteil aufgrund der Kindererziehung sich nicht mehr ausreichend bei der Arbeit engagiert, sind erstens grundlegend falsch und zweitens diskriminierend und somit verboten. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, jemanden nicht zu befördern, weil sie/er bereits schwanger oder Elternteil ist.
§ 6 Abs 1, Abs. 2 Pkt. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz)

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.