Jeder hat das Recht so zu sein, wie er ist. Niemand sollte gezwungen werden, seine Familienmitglieder oder seine Identität zu verbergen, und niemand sollte Angst haben, beleidigt, gedemütigt oder bedroht zu werden. Belästigung ist die Verletzung einer Person in ihrer Würde und die Schaffung eines einschüchternden, feindseligen, herabwürdigenden oder beleidigenden Umfelds (§ 3 Abs. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Eine Belästigung liegt beispielsweise vor, wenn eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer verbietet, über ein Kind mit Behinderung oder die eigene Homosexualität zu sprechen (z. B. wenn sie/er über ihre Partnerin/seinen Partner spricht) sowie eine Person zu schikanieren und herabzuwürdigen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber darf von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer nicht verlangen, ihr/sein Privatleben bei der Arbeit zu verbergen.
Aufgabe der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers ist es, für ein geeignetes Arbeitsumfeld zu sorgen. Der wichtigste Vorteil eines offenen Arbeitsumfelds ist die gesteigerte Produktivität. Wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer sieht, dass ihre/seine Arbeit wertgeschätzt wird, ist sie/er engagiert und liefert gute Ergebnisse. Eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber, die/der für ihr/sein vielfältiges Arbeitsumfeld, die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für ihre/seine Offenheit bekannt ist, erhält Bewerbungen von mehr Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Erfahrungen, Eigenschaften und Hintergründen bringen neue und unterschiedliche Ideen und innovative Lösungen in das Unternehmen ein.
Das Erkennen der unterschiedlichen Bedürfnisse und Wünsche von Verbraucherinnen/Verbrauchern und Kundinnen/Kunden trägt dazu bei, mehr Menschen mit Dienstleistungen oder Produkten zu erreichen. Wenn ein Unternehmen soziale Verantwortung übernimmt und für eine fürsorgliche, offene und inklusive Atmosphäre sorgt, steigt auch das Ansehen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bei den Kundinnen/Kunden, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Konkurrentinnen/Konkurrenten. Viele Menschen wünschen sich eine Arbeitgeberin/einen Arbeitgeber, der Vielfalt schätzt.
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.