Nein, das ist nicht zulässig. Wird eine Bewerberin/ein Bewerber allein aufgrund ihres/seines Geschlechts ausgeschlossen, liegt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (§ 5 Abs. 1; § 6 Abs. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz)).
Wenn an einer Schule beispielsweise nur Frauen als Lehrerinnen arbeiten, darf ein Mann, der sich als Lehrer bewirbt, nicht ausgelassen werden, weil er sich in einer ausschließlich aus Frauen bestehenden Belegschaft möglicherweise unwohl fühlen könnte.
Auch darf eine Bewerberin/ein Bewerber mit der erforderlichen Qualifikation und Erfahrung nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil sie/er sich aufgrund der Hautfarbe, der Nationalität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung von den bestehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterscheidet (§ 1 Abs. 1 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).
Wenn eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber befürchtet, dass sich eine Kollegin/ein Kollege eines anderen Geschlechts, einer anderen Hautfarbe, einer anderen Nationalität oder eines anderen Alters am Arbeitsplatz unwohl fühlen könnte, sollte sie/er analysieren, was der Grund für diese Befürchtung sein könnte. Liegt das an der Vorerfahrung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers? Oder liegt die Angst der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers an ihren/seinen eigenen Vorurteilen? In diesem Fall sollte man sich darauf konzentrieren, dass sich die verschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz wohlfühlen, dass ihre unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden und dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Belästigung geschützt werden.
§ 1 Abs. 1, § 5 SoVS (Gleichstellungsgesetz)
§ 1 Abs. 1 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.