Nein, das ist nicht zulässig. Es ist nicht erlaubt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund ihres Alters den Vorzug für eine Fortbildung zu geben oder eine Auswahl aufgrund von nicht arbeitsbezogenen Kriterien zu treffen. Zum Beispiel basierend auf der stereotypen Annahme, dass eine Person im Rentenalter in Rente geht. Nur die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer selbst kann entscheiden, ob und wann sie/er das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen möchte.
Die Entscheidung muss auf zuvor festgelegten Regeln beruhen, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Altersgruppen gleichermaßen gelten, wobei insbesondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu berücksichtigen sind. Im Allgemeinen bringt eine längere Berufserfahrung sowohl Erfahrung als auch Wissen mit sich, sodass sie der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer sowohl bei Beförderungen als auch bei Fortbildungen einen Vorteil verschaffen sollte.
Altersbedingte Benachteiligung bei der Vermittlung und Förderung von Umschulungen oder Weiterbildungen gilt als diskriminierend und ist verboten.
§ 2 Abs. 2 Pkt. 1 und Pkt. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.