Wenn man kurz darüber nachdenkt, stellt man sofort fest, dass es innerhalb jeder Nation alle möglichen Arten von Menschen gibt. In dieser Hinsicht sind alle Nationen gleich. Egal welche Nationalität eine Person hat, bei der Einstellung zählen nur ihre beruflichen Fähigkeiten. Aus dem fremdartigen Namen einer Person darf nicht abgeleitet werden, dass sie kein Estnisch kann oder die Arbeit nicht versteht.
Anna hat einen fremdartigen Nachnamen. Sehen wir uns an, wie ihr Vorstellungsgespräch verläuft.
Anna ist 28 Jahre alt. Sie hat ihr Studium an einer renommierten Universität mit Auszeichnung abgeschlossen. Sie hat bereits ziemlich viel Berufserfahrung auf ihrem Fachgebiet.
Anna bewirbt sich auf eine Stelle, zu der ihre Ausbildung und Erfahrung sehr gut passen. Sie schickt ihren Lebenslauf an ein Unternehmen. Leider erhält sie bald die Antwort, dass sie die Stelle nicht erhält. Man teilt ihr schriftlich mit, dass sie nicht über die erforderlichen Fähigkeiten verfüge.
Anna wird nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Da sie einen russischen Namen hat, vermutet ihr Arbeitgeber sofort, dass Anna nicht ausreichend gut Estnisch spricht. Anna ist sehr enttäuscht. Sie bittet den Arbeitgeber, das Problem anders zu lösen.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vereinbaren untereinander, die Biografien und Anschreiben zunächst anonymisiert zu lesen. Sie versprechen, jeder Kandidatin und jedem Kandidaten nach dem Vorstellungsgespräch detailliert zu erklären, warum sie oder er nicht eingestellt wurde. Dank einer solchen Vereinbarung erhält Anna einen sehr guten Job. Auch der Arbeitgeber ist mit ihr zufrieden. Denn ganz ehrlich: Anna hat keine Probleme mit Estnisch.