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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Fragen zum Privatleben

Die Privatsphäre eines Menschen ist seine persönliche Angelegenheit. Wer würde sich schon wohlfühlen, wenn eine fremde oder kaum bekannte Person jemanden zu ihren/seinen privaten Angelegenheiten ausfragen würde. Eine Stellenbewerbung ist eine ähnliche Situation. Bei der Bewerbung sind die Fähigkeiten und Kenntnisse einer Person wichtig, nicht, ob die Person verheiratet ist und wie viele Kinder sie hat. In den meisten Fällen verstehen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies und stellen keine Fragen, die zu weit gehen würden. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass Fragen zum Privatleben im Vorstellungsgespräch nichts verloren haben. Leider kommt es vor, dass einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer noch gegen diese Regel verstoßen.

Sehen wir uns an, wie sich Katrin in einer solchen unangenehmen Situation verhalten hat.

Katrin bewirbt sich um eine Stelle und wird zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das ist toll! Katrin bereitet sich sorgfältig auf das Gespräch vor. Sie überlegt, über welche ihrer Eigenschaften sie sprechen soll. Was sind ihre Stärken? Außerdem überlegt Katrin, was sie ihren Arbeitgeber fragen soll. 

Der Tag des Vorstellungsgesprächs ist da. Katrin hat sich so gut es geht auf das Gespräch vorbereitet, damit sie sich dabei selbstsicher fühlt. Das Gespräch verläuft gut. Doch plötzlich wird eine Frage gestellt, die Katrin nicht erwartet hat: „Wie beeinflusst Ihr Familienleben die Arbeit in unserem Unternehmen?“

Katrin ist verwirrt. Sie weiß nicht, was sie antworten soll. Sollte sie überhaupt antworten? Was geht den Arbeitgeber ihr Familienleben an?

Katrin fragt den Arbeitgeber, wie ihr Familienleben mit der Bewerbung um die Stelle zusammenhängt. Der Arbeitgeber erklärt dies nicht. Katrin weigert sich schließlich, diese Frage zu beantworten.

Katrin hat sich richtig verhalten. Das Gleichstellungsgesetz besagt, dass eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber keine Antwort auf eine nicht arbeitsbezogene Fragen verlangen darf. Beispielsweise darf eine Bewerberin/ein Bewerber nicht nach ihren/seinen Kindern oder einer Schwangerschaft gefragt werden oder ob es sonstige familiäre Verpflichtungen gibt. Wenn dennoch eine solche Frage gestellt wird, kann sich die Bewerberin/der Bewerber jedoch selbst fragen, inwiefern ihr/sein Familienleben mit der Arbeit zusammenhängt. Die Bewerberinnen/Bewerber haben zudem das Recht, die Beantwortung einer Frage zum Familienleben höflich abzulehnen. Bei der Bewerbung sind alle gleich, egal ob Frau oder Mann und unabhängig von familiären Verpflichtungen.