Alle Eltern möchten, dass ihre Kinder glücklich und gesund sind. Kinder können jedoch auch gesundheitliche Bedenken haben, die manchmal sehr ernst sind. Dann sollten Sie unbedingt eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen. Wer sollte sich sonst um ein krankes Kind kümmern und mit ihm eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen, wenn nicht die eigenen Eltern? Eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer darf auf der Arbeit nicht benachteiligt werden, weil sie/er mit ihrem/seinem kranken Kind zur Ärztin/zum Arzt geht. Ein Elternteil eines Kindes mit Behinderung darf nicht entlassen werden, weil sie/er für ihr/sein Kind sorgen muss. Dies müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Kenntnis nehmen.
Sehen wir uns an, wie Laura mit ihrer Arbeitgeberin zu einer Einigung kam.
Laura ist eine glückliche alleinerziehende Mutter. Sie hat einen tollen Sohn im Alter von zehn Jahren, Martin. Martin lebt das Leben eines gewöhnlichen Kindes. Er geht zur Schule und zeichnet gerne. Mutter und Sohn haben nur eine große Sorge. Martin hat eine Behinderung – sein Herz ist krank. Wegen seiner Herzkrankheit müssen Laura und Martin ab und zu Ärzte aufsuchen. Die Ärzte untersuchen Martins Gesundheitszustand und behandeln ihn. Die Ärzte haben Hoffnung, dass sich Martins Gesundheit verbessert, wenn er richtig behandelt wird.
Eines Tages muss Laura mit ihrem Sohn wieder zum Arzt. Aber Laura muss am selben Tag auch zur Arbeit. Laura bittet ihre Arbeitgeberin um Erlaubnis, an diesem Tag drei Stunden früher gehen zu dürfen. Sonst könne sie mit ihrem Kind nicht zum Arzt. Laura verspricht, an anderen Tagen länger zu arbeiten. Die Arbeitgeberin erlaubt Laura jedoch nicht, früher zu gehen. Laura ist gezwungen, ihrer Arbeitgeberin mitzuteilen, dass ihr Kind eine Behinderung hat. Aufgrund der Behinderung ist ein Besuch bei den Ärztinnen und Ärzten unabdingbar. Die Wartezeiten für diese Ärztinnen und Ärzte sind sehr lang. Aufgrund der langen Wartezeiten kann Laura die Termine nicht ändern. Die Arbeitgeberin will Laura immer noch nicht zuhören. Sie ist sehr böse. Die Arbeitgeberin droht Laura mit Entlassung, wenn sie nicht zur Arbeit kommt.
Zum Glück weiß Laura, dass niemand wegen einer Behinderung schlecht benachteiligt werden darf. Auch darf niemand, der sich um eine Person mit Behinderung kümmert, benachteiligt werden.
Ein Elternteil eines Kindes mit Behinderung darf nicht entlassen werden, weil sie/er für ihr/sein Kind sorgen muss.
Laura bleibt ruhig und erinnert ihre Arbeitgeberin daran, dass sie als Mutter eines Kindes mit Behinderung nicht gekündigt werden darf, weil sie mit dem Kind zum Arzt geht. Dies ist gesetzlich verboten. Die Arbeitgeberin versteht, dass Laura recht hat. Sie erlaubt Laura, an diesem Tag früher zu gehen. Im Nachhinein denkt die Arbeitgeberin, dass Laura eigentlich eine gute und immer hilfsbereite Mitarbeiterin ist. Es wäre dumm, sie zu verlieren. Die passenden Arbeitsbedingungen zu schaffen ist gut für alle!