Geschlechtsblindheit oder scheinbare Genderneutralität (engl. gender blindness) bezeichnet den Umstand, dass politische Maßnahmen und Programme geschlechtliche Aspekte nicht berücksichtigen, wie z. B. dass die Gesellschaft in Frauen und Männer gespalten ist; der unterschiedliche Status und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Geschlechtergruppen werden in der Politik ignoriert und basieren eher auf den Erfahrungen von Männern.
Geschlechtsblindheit bezieht sich auf einen Umstand, in dem alle gleich behandelt werden, ohne dabei die Überzeugungen, Annahmen und stereotypen Erwartungen bezogen auf das Geschlecht zu berücksichtigen, die tatsächlich hinter dem eigenen Verhalten stehen, und ohne die Konsequenzen eines solchen Verhaltens auf die Geschlechterverhältnisse anzuerkennen.
Geschlechtsblindheit ist die Annahme, dass Geschlecht keine Bedeutung hat und alle gleich behandelt werden. Eine geschlechtsblinde Denkweise führt zur Stärkung von Geschlechterstereotypen und reproduziert Geschlechterungleichheiten.
So sind Kindergärtnerinnen und Kindergärtner einer Studie zufolge beispielsweise der Ansicht, dass sie Jungen und Mädchen gleich behandeln, sie tatsächlich aber mit Jungen meist in Form von kurzgefassten Aufforderungen und Verboten kommunizierten, während sie häufiger mit den Mädchen sprachen und dabei komplexe und abwechslungsreiche Sätze verwendeten. Die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner selbst waren der Meinung, dass die Jungen nicht mit ihnen reden möchten, sondern schnell zum Spielen nach draußen wollen. Zuvor war den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern aufgefallen, dass der Sprachgebrauch von Jungen weniger ausgeprägt war als der von gleichaltrigen Mädchen. Als die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner ihr Verhalten änderten und begannen, bewusst mit den Jungen zu sprechen, verbesserte sich auch der Sprachgebrauch der Jungen.
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.