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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Gilt die Verpflichtung zur Zahlung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit nur für das Entgelt oder müssen Zulagen und Sachleistungen ebenfalls gleichwertig sein?

Das Gebot des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit gilt sowohl für das Entgelt als auch für sonstige aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Leistungen (§ 6 Abs. 2 Pkt. 3 SoVS (Gleichstellungsgesetz)).
Unter Arbeitsentgelt sind die von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer gezahlten Geldsummen zu verstehen, einschließlich aller Bestandteile des Lohns, die auf der Grundlage des Gesetzes oder des Arbeitsvertrags gezahlt werden, wie z. B. Stundenlohn, Akkordlohn, Zuschläge, Provisionen, Boni, Prämien.

Aus Beschäftigungsverhältnissen resultierende Leistungen werden definiert als alle Arten von Vergünstigungen und Zulagen, einschließlich Sachleistungen, auf welche die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer aufgrund ihres/seines konkreten Beschäftigungsverhältnisses Anspruch hat, wie z. B. ein Firmenwagen, kostenloses Parken, teilweise Erstattung von Telefonkosten, kostenlose Teilnahme an einer von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber organisierten Veranstaltung usw.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, Männern und Frauen gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zu zahlen, und zwar sowohl in Bezug auf das gesamte Entgelt als auch in Bezug auf jeden einzelnen Bestandteil des Gehalts sowie für alle Leistungen und Zulagen, einschließlich Sachleistungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.
§ 6 Abs. 2 Pkt. 3 SoVS (Gleichstellungsgesetz)

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.