Ja. Es ist diskriminierend, wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer aufgrund ihrer/seiner häuslichen Fürsorgepflichten nicht befördert wird.
Im Arbeitsverhältnis ist die Benachteiligung einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers aufgrund der Wahrnehmung von familiären Pflichten verboten (§ 3 Abs. 1 Pkt. 3 und § 5 Abs. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz) und § 2 Abs. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Zu den familiären Pflichten gehört nicht nur die Kindererziehung, sondern auch die Betreuung anderer nahestehender Personen.
Eine Beförderung darf sich ausschließlich an der Qualifikation und Eignung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers für die Stelle orientieren. Die Fürsorgepflicht für Angehörige steht hingegen nicht im Zusammenhang mit der Eignung für einen Arbeitsplatz, sondern betrifft das Privatleben der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Es ist nicht erlaubt, von dem negativen Vorurteil auszugehen, dass eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mit Fürsorgepflichten sich nicht in gleicher Weise engagieren oder einbringen kann wie eine andere Arbeitnehmerin/ein anderer Arbeitnehmer ohne solche Fürsorgepflichten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern (§ 11 Abs. 1 Pkt. 3 SoVS (Gleichstellungsgesetz)). Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Arbeit so zu organisieren, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ihrer/seiner Fürsorgepflicht außerhalb des Arbeitslebens nachkommen kann. Die gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Recht auf Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wirksam wahrnehmen können.
§ 3 Abs. 1 Pkt. 3; § 5 Abs. 1; § 11 Abs. 1 Pkt. 3 SoVS (Gleichstellungsgesetz)
§ 2 Abs. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.