Erreicht man das Rentenalter, beginnt man darüber nachzudenken, ob man weiterarbeitet oder zu Hause bleibt. Diese Entscheidung wird durch die Schwierigkeit der Arbeit, die Gesundheit, die familiäre Situation und andere wichtige Faktoren beeinflusst. Natürlich sollte eine Entscheidung über den Austritt aus dem Arbeitsleben nicht auf den Wunsch der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers hin getroffen werden. Hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber das Recht, anzunehmen, dass eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters tatsächlich in Rente geht?
Bei fast allen Fragen rund um die Arbeit und das Alter ist es wichtig zu wissen, dass das Alter keine Rolle spielt. Das heißt, dass eine Person so lange arbeiten kann, wie sie den Wunsch und Willen zur Arbeit hat. Das Alter spielt nur in bestimmten Fällen eine Rolle, etwa im Militärdienst, wo der aktive Dienst mit 60 Jahren endet. Dies bedeutet, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis aus Altersgründen zu beenden, wenn am Arbeitsplatz keine gesetzlich vorgeschriebenen Altersbeschränkungen bestehen. Auch der altersbedingte Ausschluss einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers von Bildung und Beförderung ist nicht gerechtfertigt (§ 2 Abs. 2 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).
Eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber darf einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer keine altersbezogene Fragen stellen, welche die Motivation der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers und damit auch ihre/seine Arbeitsleistung mindern können. Ein solches suggestives Verhalten kann als Argument bei der späteren Feststellung einer Diskriminierung herangezogen werden. Es ist auch verboten, altersbezogene Umstände zu erwähnen. So ist beispielsweise die Bemerkung, einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter fehle es an „jugendlicher Begeisterung“, unmittelbar abwertend.
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.