Der Kindergarten macht gemeinsame Sommerferien und bietet keine Möglichkeit der Betreuung an – dies ist in einigen Kindergärten vorgekommen. Wie sollen sich Eltern in einer Situation verhalten, in der sich die Angehörigen nicht um das Kind kümmern können, die Bezahlung einer Babysitterin/eines Babysitters ausgeschlossen ist und in der die Eltern ihren Verpflichtungen am Arbeitsplatz nachkommen müssen?
In den meisten Fällen gibt es in den Kindergärten mindestens eine Sommergruppe während der Ferien. Gibt es keine solche Kindergartengruppe, obwohl es Eltern gibt, deren Kinder betreut werden müssen, ist die Gemeinde zu kontaktieren. Die Gemeinde ist verpflichtet, Eltern in einer solchen Situation zu unterstützen.
Das Gesetz über vorschulische Einrichtungen (KELS) entbindet Kommunen nicht von der Verpflichtung, in den Sommermonaten einen Kindergartenplatz anzubieten. Findet im Kindergarten ein Betriebsurlaub statt, benötigen einige Kinder jedoch Betreuungsangebote, ist die Kommune verpflichtet, andere geeignete Alternativen anzubieten, wie zum Beispiel eine Babysitterin/einen Babysitter oder einen Platz in einer anderen Kinderbetreuungseinrichtung. Die Gebühren für die Dienstleistung müssen denen des Kindergartenplatzes entsprechen. Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet