Volinik illustration Volinik illustration

Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Kann einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer einer Einrichtung gekündigt werden, wenn sich herausstellt, dass sie/er eine andere Parteizugehörigkeit als die Führungskraft hat, einer bestimmten Glaubensgemeinschaft angehört oder eine gleichgeschlechtliche Partnerin/einen gleichgeschlechtlichen Partner hat?

Nein, das ist nicht zulässig. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt im öffentlichen und privaten Sektor gleichermaßen. Er basiert auf dem Verständnis, dass alle Menschen gleichberechtigt sind und vorurteilsfrei ihre Fähigkeiten entwickeln und Entscheidungen treffen können. Die Arbeitsfähigkeit einer Person hängt nicht von ihrer Parteizugehörigkeit, Religion oder sexuellen Orientierung ab.

Benachteiligt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Personalentscheidungen Angehörige politischer Parteien, Anhängerinnen/Anhänger einer Religion oder Schwule, Lesben oder Bisexuelle gegenüber anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, stellt dies eine Diskriminierung aufgrund der Überzeugung bzw. der sexuellen Orientierung dar (§ 2 Abs. 2 Pkt. 2 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).

Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz können nur aus gesetzlich zulässigen Gründen gemacht werden.

Sowohl nach dem Arbeitsvertragsgesetz als auch nach dem Gesetz über den öffentlichen Dienst darf ein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis nur auf gesetzlicher Grundlage beendet werden, was auch bedeutet, dass Weltanschauung, Religion oder sexuelle Orientierung keine Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darstellen.

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.