Wenn eine Person lediglich aufgrund ihrer Hautfarbe nicht befördert wird, ist dies Diskriminierung. Solch ein Verhalten ist nicht erlaubt.
Wenn ein Arbeitgeber / eine Arbeitgeberin bei der Beförderung mehrere Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen zur Auswahl hat, muss der Arbeitgeber den am besten Qualifizierten / die am besten Qualifizierte befördern. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin darf niemanden ausschließlich aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe ausschließen oder jemanden ausschließlich aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe bevorzugen.
Wenn ein Bewerber / Bewerberin befördert wird, weil er / sie besser qualifiziert ist als jemand mit einer anderen Hautfarbe (wenn er / sie zum Beispiel eine bessere Ausbildung, mehr Erfahrung, mehr Fähigkeiten, mehr Motivation hat), handelt es sich um keine Diskriminierung. Wenn ein Bewerber / Bewerberin jedoch nur aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe befördert wird und gleichzeitig ein besser qualifizierter Bewerber / Bewerberin nur aufgrund einer anderen Hautfarbe nicht befördert wird, liegt jedoch eine Diskriminierung vor.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.