Wenn Mädchen an der Bezirksgrundschule in ihrem Wohnort in der Schule einen Rock tragen müssen und in der Schule keine Hosen tragen dürfen und gleichaltrige Jungen gleichzeitig in der Schule Hosen tragen dürfen, handelt es sich um die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
In diesem Fall werden Mädchen aufgrund ihres Geschlechts restriktiven Anforderungen unterworfen und anders und schlechter als Jungen behandelt.
Die Anforderung ist objektiv gesehen nicht gerechtfertigt und beruht ausschließlich auf Geschlechterstereotypen. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass es sich um eine kommunale Grundschule bzw. um eine Pflichtschule in der Wohngegend handelt, es geht folglich um einen Schultyp, dem der Schüler von der Gemeinde zugeordnet werden.
Freiwillige Schultypen oder -klassen können theoretisch unterschiedliche Anforderungen an die Kleidung stellen, da sie, wenn sie für den Schüler / die Schülerin ungeeignet sind, eine andere Schule frei wählen können.
Schüler und Schülerinnen einer kommunalen Schule, der man ausgehend vom Wohnort zugeordnet wird, haben keine solche Möglichkeit.
Gleichbehandlung bedeutet, dass Menschen in derselben Situation gleich behandelt werden müssen – alle Menschen müssen gleiche Chancen in derselben Situation haben.
Direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verboten.
Direkte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts schlechter behandelt wird als eine andere.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Anfrage wird die Anonymität gewährleistet.