Er / sie darf nicht. Die Bewerber / Bewerberinnen können nicht ausgeschlossen werden, weil sie einer politischen Partei angehören. Ein Mitglied eines Vereins zu sein, das auf Überzeugungen beruht, gehört zum Recht einer Person, Überzeugungen zu haben. Aufgrund des Põhiseaduse darf niemand aufgrund seiner / ihrer politischen bzw. sonstigen Überzeugungen diskriminiert werden.
Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin muss die Entscheidung bei der Auswahl auf der Grundlage der Eignung des Bewerbers / der Bewerberin für den Arbeitsplatz treffen und dabei Dienstalter, Ausbildung, Berufserfahrung und andere Fähigkeiten berücksichtigen, die auf dem jeweiligen Arbeitsplatz vom klaren Vorteil sind. Es handelt sich um direkte Diskriminierung, wenn andere, nicht mit der Arbeit verbundenen Aspekte die Entscheidungsgrundlage bei der Auswahl bilden, wie zum Beispiel Parteizugehörigkeit oder politische Überzeugungen. Ein solches Kriterium benachteiligt den Arbeitsuchenden / die Arbeitsuchende aufgrund seiner / ihrer politischen Überzeugung im Vergleich zu den unpolitischen Personen.
Es ist auch verboten, einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin dazu zu bewegen, seine / ihre Überzeugungen zu ändern, indem man zum Beispiel die apolitische Haltung zur Voraussetzung für die Einstellung oder die Fortsetzung der Arbeit macht. Aufgrund des Põhiseaduse haben alle das Recht, seiner / ihrer Meinung und Überzeugung treu zu bleiben. Niemand sollte gezwungen werden, diese zu ändern. Die Überzeugungen einer Person wirken sich nicht auf ihre Arbeitsleistung oder ihre Bewältigung aus.
Nur wenn dies in einem besonderen Gesetz vorgesehen ist, kann ein Bewerber / eine Bewerberin aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer politischen Partei ausgeschlossen werden. Beispielsweise darf ein Richter / eine Richterin oder ein Polizeibeamter / eine Polizeibeamtin nicht Mitglied einer politischen Partei sein. Die politische Zugehörigkeit einer Person darf jedoch keine Voraussetzung für eine Beschäftigung sein, es sei denn, es handelt sich um ein politisches Amt.
Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung gilt auch für Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen im Bildungsbereich und für Personen, die die Kinder betreuen. Bei der Anstellung oder im Arbeitsverhältnis darf man nicht von der Überzeugung ausgehen, dass Kinder vor einem Schulleiter / einer Schulleiterin oder Lehrer / Lehrerin, der / die Mitglied einer Partei ist, geschützt werden sollten.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.