Da die Wehrpflicht nur für die Männer besteht, so handelt es sich dabei um einen Umstand, der mit der geschlechtlichen Zugehörigkeit verbunden ist, und vor der Diskriminierung auf dieser Grundlage schützt das soolise võrdõiguslikkuse seadus.
Wenn die Anforderung auf die Absolvierung des Wehrdienstes im Arbeitsverhältnis nur für Männer gilt, kann es sich dabei um eine direkte Diskriminierung der Männer handeln. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht lange dauern kann, da die Person zum Wehrdienst einberufen wird und aus diesem Grund einen jungen Mann nicht anstellt, handelt es sich um die direkte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wenn bei der Anstellung der absolvierte Wehrdienst bei allen Bewerbenden vorausgesetzt wird, so würde dieser Anforderung die meisten Frauen ausschließen und es ist daher möglich, dass die Frauen indirekt diskriminiert werden.
Es ist zu erwähnen, dass die Festlegung des obligatorischen Wehrdienstes nur für Männer nicht als geschlechtlich diskriminierend angesehen wird.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.