Sie müssen Ihre Schwangerschaft nicht offenlegen, wenn Sie sich um eine Stelle bewerben. Bei der Einstellung oder im Vorstellungsgespräch darf der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin keine Informationen über die Privatsphäre des / der Arbeitssuchenden verlangen, die nicht mit der Eignung des angebotenen Arbeitsplatzes in Verbindung steht. Wenn der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin nach diesen Informationen fragt, verstößt er gegen das Verbot, das im Arbeitsvertragsgesetz festgelegt worden ist. Darüber hinaus ist dies auch laut dem Gesetz über geschlechtliche Gleichbehandlung verboten.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.