Die Grundschule darf die Gruppen für Handwerks- und Technologieunterricht nicht nach dem Prinzip bilden, so dass alle Mädchen der Handwerks- und Hauswirtschaftsgruppe und die Jungen der Technologieunterrichtsgruppe zugeordnet werden.
Ab der 2. Schulstufe (4. Klasse) muss die Schule Lerngruppen auf der Grundlage der Wünsche und Interessen der Schüler bilden, so dass die Schüler selbst aussuchen können, ob sie am handwerklichen und hauswirtschaftlichen Unterricht oder an der technologische Ausbildung teilnehmen wollen.
Grundschüler und Grundschülerinnen beider Geschlechter müssen daher die Wahl haben, ob sie in der in der Lerngruppe für Handarbeit und Hauswirtschaft oder in der Lerngruppe für Technologie sind.
Die Einteilung in Arbeitsgruppen darf daher nicht geschlechtsspezifisch sein. Bei der Gestaltung eines Lehrplans können die Technologiefächer der Stufen II und III (Klassen 4-9) kombiniert unterrichtet werden, was zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beiträgt und Jungen und Mädchen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in technologischer Ausbildung, Handarbeit und Hauswirtschaft vermittelt.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Anfrage wird die Anonymität gewährleistet.