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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Sollte bei einer Arbeitnehmerin, die aus dem Mutterschafts- oder Elternurlaub zurückkehrt, ihr Gehalt erhöht werden, wenn bei allen anderen Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern ihr Gehalt unabhängig von ihrer Leistung erhöht worden ist?

Nach dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubs hat die Frau Anspruch auf die verbesserten Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätte.

Aus dem Erfordernis der Gleichbehandlung folgt, dass Arbeitnehmer / Arbeitgeberin, der / die aus dem Elternurlaub zurückkehrt, genauso behandelt werden müssen wie andere Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen, einschließlich der verbesserten Arbeitsbedingungen, auf die sie Anspruch gehabt hätten, wenn sie nicht in Elternurlaub gewesen wären.

Wenn   während des Elternurlaubs  sich das Gehalt der Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen unabhängig  vom spezifischen Beitrag der Arbeitnehmenden  erhöht wurde, muss das Gehalt eines Arbeitsnehmers / einer Arbeitnehmerin, der / die aus dem Elternurlaub zurückkehrt, gleichwertig und auf derselben Grundlage, wie es  bei anderen Arbeitnehmern während ihres Elternurlaubs der Fall war, erhöht  werden. Andernfalls handelt es sich um eine Diskriminierung aus Gründen der Elternschaft und der familiären Verantwortung, die verboten ist. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin hat beim  Arbeitnehmer / bei der  Arbeitgeberin günstigere Bedingungen  anzuwenden, sobald der Arbeitnehmer nach Beendigung des Elternurlaubs seine / ihre Arbeit aufnimmt.

Wenn das Gehalt eines Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin aufgrund der Leistung seiner / ihrer Arbeit erhöht wurde und keine allgemeine Gehaltserhöhung unabhängig vom Arbeitsbeitrag stattgefunden hat, hat der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin keine Verpflichtungen gegenüber anderen Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen und muss das Gehalt der Person, die  vom Elternurlaub zurückkehrt, nicht erhöhen. Wurde das Gehalt aufgrund der Leistung  eines bestimmten Arbeitnehmers / einer Arbeitnehmerin erhöht, muss der Arbeitgeber dies nachweisen können.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten  Sie sich per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden.

 Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Anfrage wird die Anonymität gewährleistet.