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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Muss der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin eingreifen, wenn die Behinderung eines Mitarbeitenden in der Belegschaft herabgesetzt wird?

Ja, dies ist notwendig. Die herabsetzenden Bemerkungen oder  hasserfüllte Kommentare in der Belegschaft können dazu führen, dass eine Person sich unbequem fühlt und sie kann dies  als Belästigung wahrnehmen. Daher dürfen   in der Arbeitsumgebung Menschen wegen ihrer persönlichen  Eigenschaften nicht herabgesetzt werden. 

Bei explizit belästigend wirkenden Kommentaren ist der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin nicht berechtigt, passiv zu bleiben und seine / ihre  Passivität damit zu begründen, dass es sich um ein  Missverständnis zwischen den Arbeitnehmern  / Arbeitnehmerinnen handelt. Im Gegenteil, der Arbeitgeber  / die Arbeitgeberin muss den Fällen der Belästigungen durch Kollegen / Kolleginnen ein Ende setzen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin sicherzustellen, dass sich kein Mitarbeiter / keine Mitarbeiterin im Arbeitsumfeld belästigt fühlt.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten  Sie sich per E-Mail an den  Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.