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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Kann ein Arbeitgeber / eine Arbeitgeberin eine Person aufgrund ihres Alters bei der Einstellung schlechterstellen?

Es ist nicht zulässig, es sei denn, das Gesetz schreibt ein Mindestalter für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit vor.

Das Alter ist nur eine Zahl und sagt nicht unbedingt etwas über die Erfahrung oder die tatsächliche Arbeitsfähigkeit einer Person aus. Ein älterer Mitarbeiter / eine ältere Mitarbeiterin kann durchaus  mit den neuesten IT-Lösungen vertraut sein, und ein Minderjähriger / eine Minderjährige, der / die arbeiten möchte, verfügt möglicherweise über ausreichende Erfahrung als Programmierer. Vor allem müssen die Fähigkeiten und die persönlichen Eigenschaften des / der Einzelnen und die Eignung für den Job  berücksichtigt werden.

Wenn  ein Minderjähriger / eine Minderjährige, der / die eine Anstellung sucht,  aus dem Grund nicht angestellt wird, dass die Arbeitszeit des Minderjährigen / der Minderjährigen am Arbeitsplatz kürzer ist und es kompliziert ist, dies an der Arbeitsstelle zu berücksichtigen, doch  die Art der Arbeit kürzere Arbeitszeiten zulässt, handelt es sich um eine Diskriminierung aufgrund des Alters. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin  hat  nachzuweisen, dass die Art der Arbeit keine kürzeren Arbeitszeiten zulässt. Ebenso ist es nicht zulässig, einen Kandidaten / eine Kandidatin aufgrund seines / ihres Alters aus dem Grund nicht anzustellen, da  ein Minderjähriger / eine Minderjährige keine abgeschlossene formale Ausbildung besitzt, es sei denn, am Arbeitsplatz wird  ein  bestimmtes Bildungsniveau vorausgesetzt. Wenn keine gesetzlichen Hindernisse für die Beschäftigung eines Minderjährigen bestehen, muss der Kandidat / die Kandidatin gleich behandelt werden.

Es ist auch verboten, einen Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin im Rentenalter oder  jemanden, der / die sich dem Rentenalter nähert, zu diskriminieren.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten  Sie sich per E-Mail an den  Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.