Als sexuelle Orientierungen werden Homosexualität, Bisexualität oder Heterosexualität angesehen bzw. es geht darum, mit welchen Personen die jeweilige Person intime Beziehungen einzugehen pflegt. Laut Gleichbehandlungsgesetz darf eine Person aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung nicht diskriminiert oder benachteiligt werden.
Oft legen Menschen ihre sexuelle Identität nicht offen, vor allem, weil sie sich unsicher fühlen und Angst vor den Einstellungen anderer Menschen haben. Es wird auch angenommen, dass der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin anders behandeln würde, wenn er die Beziehungspräferenzen der jeweiligen Person kennt. Solch eine Situation kann für den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin zu unangenehmen Situationen führen bzw. sogar eine feindliche und erniedrigende Atmosphäre schaffen. Auch wenn es wichtig ist, das Privat- und Berufsleben bei der Arbeit getrennt zu halten, ist dies oft schwierig, da in den Kaffeepausen häufig vom vergangenen Wochenende oder vom Partner / von der Partnerin und der Familie die Rede ist.
Laut Gleichbehandlungsgesetz darf der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin ein Arbeitsverhältnis aufgrund der sexuellen Ausrichtung des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin nicht kündigen. Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin kann nur dann beendet werden, wenn die wirtschaftliche Situation (Entlassung) dies erfordert oder wenn die Fehler und Verstöße des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Laut Gesetz über Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber dem Prinzip der Gleichbehandlung zu folgen und entsprechend dem Gesetz über geschlechtliche Gleichbehandlung und dem Gleichbehandlungsgesetz Gleichbehandlung zu fördern.
Wenn der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin früher keine Beschwerden über die Arbeit der Person gehabt hat, aber nachdem der gleichgeschlechtliche Partner des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin oder seine / ihre sexuelle Identität bekannt gegeben wurden, kann Diskriminierung vermutet werden. Ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin, der / die Opfer einer direkten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung geworden ist, sollte mit seinem Arbeitgeber / seiner Arbeitgeberin sprechen, um das Problem zu lösen. Gespräche mit einem Treuhänder, z. B. einem Personal- oder Abteilungsleiter bzw. -leiterin, können ebenfalls hilfreich sein. Wenn dies nicht funktioniert, können Sie einen Dritten hinzuziehen, um eine Lösung zu finden. Wenn Sie Fragen über die Themen, die mit der sexuellen Ausrichtung in Verbindung stehen, haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und die Anonymität wird gewährleistet. Sie können sich auch an die Kommission für Arbeitskonflikte oder den Justizkanzler wenden, um eine Einigung zu erzielen.