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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Kann der Bewerber / die Bewerberin in einem Vorstellungsgespräch nach seinem / ihrem Familienstand, das Vorhandensein von Kindern bzw. nach den entsprechenden Zukunftsplänen gefragt werden?

Er / sie darf nicht. Es ist dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin untersagt, den Bewerber Fragen zur  Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und familiären Pflichten zu stellen.

Ebenso dürfen vorvertragliche Verhandlungen oder sonstige Vorbereitungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags den Bewerber / die Bewerberin nicht zur Angabe von Informationen verpflichten, die unverhältnismäßig  das Privatleben des Bewerbers / der Bewerberin  betreffen oder die  nicht mit der Eignung für die angebotene Stelle in Verbindung stehen. Zu diesen Fragen gehören unter anderem der Familienstand des Bewerbers / der Bewerberin, das Vorhandensein von Kindern und die  familiären Pflichten.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten  Sie sich per E-Mail an den  Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.