Er / sie darf nicht. Es ist dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin untersagt, den Bewerber Fragen zur Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft und familiären Pflichten zu stellen.
Ebenso dürfen vorvertragliche Verhandlungen oder sonstige Vorbereitungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags den Bewerber / die Bewerberin nicht zur Angabe von Informationen verpflichten, die unverhältnismäßig das Privatleben des Bewerbers / der Bewerberin betreffen oder die nicht mit der Eignung für die angebotene Stelle in Verbindung stehen. Zu diesen Fragen gehören unter anderem der Familienstand des Bewerbers / der Bewerberin, das Vorhandensein von Kindern und die familiären Pflichten.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.