Volinik illustration Volinik illustration

Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Darf man in einer Stellenanzeige angeben, Mitarbeiter welchen Geschlechts gesucht wird?

Man darf in einer Stellenanzeige nicht angeben werden, dass  Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen eines bestimmten  Geschlechts gesucht werden. Wenn in der Stellenanzeige steht, dass ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin, d.h. von einem bestimmten Geschlecht ausgegangen wird, handelt es sich um eine diskriminierende Stellenanzeige.

Die Erwähnung eines solchen Kriteriums in der Stellenanzeige ist nur in einzelnen  Fällen aufgrund des Gesetzes zulässig.

Der Ausschluss einer Gruppe aufgrund des Geschlechts in der Stellenanzeige ist eine unmittelbare Diskriminierung und daher verboten.

 Es ist das Recht und die Pflicht des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin, bei der Auswahl eines neuen Arbeitnehmers  / der neuen Arbeitnehmerin  von den nachprüfbaren Qualifikationen wie Dienstalter, Ausbildung, Berufserfahrung, beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Qualitäten auszugehen.

Die Bewerber / die Bewerberinnen, die die diskriminierenden Anforderungen der Stellenausschreibung nicht erfüllen, haben das Recht, sich um  eine Stelle ihrer Wahl zu bewerben.

 Wird eine Bewerberin  oder ein Bewerber aufgrund ihres / seines Geschlechts nicht eingestellt, hat sie oder er Anspruch auf Schadenersatz gemäß den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes.

AUSNAHMEN

Es ist nur dann zulässig, ein bestimmtes Geschlecht  als Bedingung festzulegen, wenn es sich um eine wesentliche

und entscheidende berufliche Anforderung handelt, die sich aus der Art der beruflichen Tätigkeit oder den damit verbundenen Bedingungen ergibt. Die Anforderung

muss ein legitimes Ziel haben und proportional sein. So gilt zum Beispiel nicht als Diskriminierung, wenn aufgrund des Charakters der Arbeit unbedingt ein Mitarbeiter / Mitarbeiterin eines bestimmten Geschlechts gesucht wird (zum Beispiel sucht das Theater eine Schauspielerin für eine Aufführung, es wird ein Modell gesucht, um Frauen- oder Männerkleidung vorzustellen zu zeigen, man sucht einen persönlichen Betreuer / eine persönliche Betreuerin  oder eine Person, die  Ganzkörperdurchsuchung durchführen soll).

Eine weitere Ausnahme ist die Situation, in der   zeitweilige Maßnahmen eingesetzt werden, um  das unterrepräsentierte Geschlecht zu begünstigen oder die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu verringern.

 Wenn  beispielsweise in einem Unternehmen deutlich weniger Frauen als Männer in Führungspositionen  tätig sind, dürfen   spezielle Trainings- oder Mentoring Programme für Frauen eingerichtet werden.

 Die Anwendung besonderer befristeter Maßnahmen muss stets klar begründet und befristet sein.

Es ist auch nicht verboten, geschlechtsneutrale Bedingungen aufzuerlegen, die zwar Personen eines Geschlechts benachteiligen, aber angemessen und notwendig sind und objektiv gerechtfertigte und legitime Ziele verfolgen.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten  Sie sich per E-Mail an den  Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Anfrage wird die Anonymität gewährleistet.