Wird ein Bewerber / eine Bewerberin nur aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe eingestellt oder wird ein anderer Bewerber / eine Bewerberin nur aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe nicht eingestellt, handelt es sich um die Diskriminierung. Solch ein Verhalten ist nicht erlaubt.
Hat ein Arbeitgeber / eine Arbeitgeberin mehrere Bewerber / Bewerberinnen zur Auswahl, muss der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin den Besten / die Beste einstellen. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin darf niemanden ausschließlich aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe ausschließen oder jemanden ausschließlich aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe bevorzugen.
Wenn ein Bewerber / Bewerberin mit egal welcher Hautfarbe eingestellt wird, weil er / sie besser qualifiziert ist als jemand mit einer anderen Hautfarbe (wenn er / sie zum Beispiel eine bessere Ausbildung, mehr Erfahrung, mehr Fähigkeiten, mehr Motivation hat), handelt es sich um keine Diskriminierung. Wenn ein Bewerber / Bewerberin jedoch nur aufgrund seiner / ihrer Hautfarbe eingestellt wird und gleichzeitig ein besser qualifizierter Bewerber / eine besser qualifizierte Bewerberin nur aufgrund einer anderen Hautfarbe nicht eingestellt wird, liegt jedoch eine Diskriminierung vor.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.