Es ist nicht zulässig, eine arbeitssuchende Person aufgrund ihres Alters oder der Tatsache, dass eine Person eine Rente beziehen wird bzw. bereits bezieht, auszuschließen.
Wenn ein Arbeitgeber / die Arbeitgeberin nach dem Ruhestand fragt, um das Alter einer Person zu bestimmen, indem er einen jüngeren Arbeitnehmer bevorzugt, ist diese Wahl diskriminierend und verboten. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin kann und darf nicht für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin entscheiden, wann er / sie seine / ihre Arbeit aufgibt und in den Ruhestand tritt.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.