Wenn eine Person lediglich aufgrund ihrer Hautfarbe die Dienstleistung nicht erbracht wird, handelt es sich um die Diskriminierung. Solch eine Verfahrensweise ist nicht zulässig.
Wenn einer Person jedoch aus einem anderen Grund (z. B. weil sie aggressiv ist) die Erbringung der Dienstleistung verweigert wird, ist dies keine Diskriminierung. In diesem Fall ist der Grund für die Verweigerung etwas anderes als die menschliche Hautfarbe (z.B. die Aggressivität). Auf dieser Grundlage (z.B. wegen der Aggressivität) würde die Dienstleistung einer Person mit egal welcher Hautfarbe verweigert werden.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.