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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Schützt mich das Gleichbehandlungsgesetz nur, wenn ich einen Behindertenausweis habe?

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Gleichbehandlung, unabhängig davon, ob bei ihnen Behinderung  offiziell festgestellt worden ist oder nicht. Ebenso darf eine Person, die ein behindertes Kind oder ein anderes Familienmitglied pflegt, nicht ungleich behandelt werden.

Das Gleichbehandlungsgesetz definiert Behinderung als den Verlust oder die Störung der anatomischen, physiologischen oder psychischen Struktur  einer Person, die die Leistung der täglichen Aktivitäten erheblich und nachhaltig beeinträchtigt.

Das Verständnis, was als eine Behinderung anzusehen ist und wer eine Behinderung hat, ist zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich gewesen. Heutzutage dominiert der Ansatz, wonach Behinderung nicht das Gesundheitsproblem einer einzelnen Person ist, sondern dass die  Behinderung und ihre Wahrnehmung gleichermaßen von der Umgebung der Person abhängt. Öffentliche Verkehrsmittel, Gebäude und deren Einrichtung können Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, selbstständig zurechtzukommen, oder umgekehrt, sie können ein großes Hindernis in ihrem täglichen Leben darstellen und eine Kluft zwischen den Möglichkeiten für behinderte Menschen und andere Menschen schaffen.

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Behinderung sich m Laufe der Zeit  ändern kann. Beispielsweise ist es möglich, dass eine partielle Genesung aufgrund einer Operation zustande kommt. Es ist jedoch auch möglich, dass die Krankheit, auf die die Behinderung zurückzuführen ist, noch schlimmer wird. Unabhängig von der Art der Behinderung wird der Zustand der behinderten Person in Estland regelmäßig überprüft. Der Zweck eines solchen Screenings besteht hauptsächlich darin, festzustellen, ob der Bedarf einer Person an externer Unterstützung zugenommen oder abgenommen hat.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten  Sie sich per E-Mail an den  Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet.