Eine Person sollte im Arbeitsverhältnis nicht aufgrund ihrer Sprachkenntnisse benachteiligt werden. Beispielsweise dürfen nicht höhere Sprachkenntnisse bei der Anstellung verlangt werden, als zur Besetzung dieser Position erforderlich sind. Es ist auch nicht erlaubt, für bestimmte Jobs nur estnische Muttersprachler zu suchen.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet. Sie können sich auch an die Kommission für Arbeitskonflikte oder den Justizkanzler wenden, um eine Einigung zu erzielen.