Ein Kind ist das größte Glück einer jeden Mutter und eines jeden Vaters. Eltern sprechen in der Regel gerne über ihre Kinder. Komplizierter ist die Situation jedoch bei der Bewerbung. Hier kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Das Vorhandensein eines Kindes beeinflusst die Arbeit ja nicht wirklich. Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber nach Kindern fragt, könnten Eltern eines Kindes befürchten, dass sie nicht eingestellt werden, weil sie Kinder haben. Schließlich muss auf Kinder viel Rücksicht genommen werden. Möglicherweise denkt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber, dass Eltern zu oft auf der Arbeit fehlen, weil das Kind krank ist. Damit sich bei einem Vorstellungsgespräch niemand wegen seiner Kinder Sorgen machen muss, gilt die Regel, dass einer Bewerberin/einem Bewerber im Vorstellungsgespräch keine Fragen zu ihren/seinen Kindern gestellt werden darf.
Sehen wir uns an, wie sich Leena im Vorstellungsgespräch geschlagen hat.
Leena zieht drei Kinder groß. Sie hat im letzten Jahr nicht gearbeitet. Aber jetzt sucht sie einen Job. Leena liest ständig Stellenangebote. Eines Tages findet Leena ein passendes Jobangebot. Leena beschließt, sich für diesen Job zu bewerben. Nach einer Weile wird Leena angerufen und zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Leena bereitet sich guter Hoffnung auf das Gespräch vor. Sie hat die richtige Ausbildung sowie passende Fähigkeiten und Erfahrung für den Job. Beim Vorstellungsgespräch fragt die Arbeitgeberin jedoch, ob Leena verheiratet ist und Kinder hat. Leena fühlt sich unwohl. Was hat ihre Familie mit ihrer Arbeit zu tun?
Wie lässt sich diese Situation lösen?
Tatsächlich darf eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber während eines Vorstellungsgesprächs nur nach solchen Informationen fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Verantwortung stehen. Sie/er kann zum Beispiel nach der Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung und Charaktereigenschaften fragen. Ob Leena Mann und Kinder hat, hat nichts mit ihren beruflichen Fähigkeiten zu tun. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann beispielsweise nach Kindern fragen, wenn die neue Arbeitnehmerin/der neue Arbeitnehmer bereits eingestellt wurde und Vergünstigungen für die Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angeboten werden, und die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer darüber informieren möchte. Die Entscheidung, ob man seine Kinder vor der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber erwähnt oder nicht, liegt jedoch immer bei der Arbeitnehmerin/beim Arbeitnehmer.
Leena hat beschlossen, beim Vorstellungsgespräch über ihre Familie zu sprechen. Leena hat jedoch hinzugefügt, dass sie nicht verpflichtet sei, diese Frage zu beantworten. Die Arbeitgeberin hat sich entschuldigt. Anschließend wurden Leenas frühere Arbeitsplätze besprochen. Ein paar Tage später klingelte Leenas Telefon. Leena wurde eingestellt. Leena ist sehr fleißig und ihre Arbeitgeberin freut sich sehr, dass sie die richtige Entscheidung getroffen hat!