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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber eingreifen, wenn sich die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei ihr/ihm beschwert, dass eine Kollegin/ein Kollege sie/ihn ständig anfasst, oder sollten die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Angelegenheit unter sich klären?

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer im Arbeitsumfeld vor Belästigung aufgrund des Geschlechts und vor sexueller Belästigung geschützt ist (§ 11 Abs. 1 Pkt. 4 SoVS (Gleichstellungsgesetz)). Ständiger Körperkontakt kann als sexuelle Belästigung angesehen werden, wenn er für die Täterin/den Täter einen sexuellen Charakter hat. Auch wenn die Täterin/der Täter dies nicht als sexuell ansieht, es aber von der Person, die einem solchen Verhalten ausgesetzt ist, als sexuell empfunden wird, handelt es sich um sexuelle Belästigung. Wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer eindeutig geäußert hat, dass sie/er ein solches Verhalten nicht mag, handelt es sich um ein unerwünschtes Verhalten. Daher ist es wichtig, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber eingreift, um das Wohl der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu gewährleisten und ihren/seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Sexuelle Belästigung kann auch von Kundinnen und Kunden ausgehen. Auch in diesem Fall liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, eine Lösung zu finden, welche die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer vor Belästigung schützt.

Wenn die Situation nicht selbst gelöst werden kann, kann man sich an die Gleichstellungsbeauftragte, die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Polizei wenden. Wird eine sexuelle Belästigung festgestellt, hat das Opfer das Recht auf gesondertes Schmerzensgeld aufgrund von Diskriminierung.

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.