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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Sind verschiedene Nichtregierungsorganisationen, die für Menschen eines bestimmten Geschlechts, einer bestimmten Hautfarbe, einer bestimmten Nationalität oder einer bestimmten Religion geschaffen wurden, diskriminierend gegenüber Menschen, die ihnen nicht angehören dürfen?

Überall gibt es verschiedene NGOs, Selbsthilfegruppen und andere Gruppen, die Menschen mit ähnlichen Interessen vereinen – auf Facebook, in Schulen und sogar im Parlament. Sie haben oft den Zweck, Menschen gleicher Nationalität, gleicher Religion, gleichen Geschlecht, gleicher Hautfarbe oder gleichen Alters zu verbinden. So gibt es zum Beispiel Selbsthilfegruppen für Männer und Frauen, Gruppen für ältere Menschen usw. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in der Regel einer solchen Gruppe oder einem solchen Verein beitreten. Was aber, wenn jemand, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dennoch einer solchen Gruppe beitreten möchte?

Die Existenz und Nichtexistenz solcher Vereinigungen und Gruppen mag vielen diskriminierend und ungerecht erscheinen, tatsächlich hat die Administratorin/der Administrator jeder Gruppe und Vereinigung das volle Recht zu entscheiden, wer auf welcher Grundlage aufgenommen wird (§ 5 Abs. 2 Pkt. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Wenn beispielsweise Männer einer Selbsthilfegruppe für Frauen beitreten möchten, die Administratorin/der Administrator der Gruppe dies jedoch nicht genehmigt, handelt es sich nicht automatisch um eine geschlechtsspezifische Diskriminierung. Die ausgeschlossene Person hat das Recht, ihren Wunsch zu begründen und zu verhandeln, aber in den meisten Fällen ist der Vorwurf der Ungleichbehandlung in einer solchen Situation unbegründet.

Chancengleichheit bedeutet vor allem gleiche Chancen auf Bildung, Arbeit, Selbstverwirklichung und Zugang zu Dienstleistungen, jedoch sind freie Organisationen, Selbsthilfegruppen und andere Vereinigungen zumeist ausgeschlossen.

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.