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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Sollten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen zugänglich sein, auch wenn keine Arbeitnehmerin/kein Arbeitnehmer mit Behinderung im Unternehmen beschäftigt ist?

Grundsätzlich müssen alle öffentlichen Gebäude und Arbeitsplätze barrierefrei sein. Auch wenn im Betrieb oder Unternehmen kein Mensch mit Behinderung tätig ist, müssen die Räumlichkeiten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers die allgemeinen Barrierefreiheitsanforderungen aus der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur erfüllen. Diese Anforderungen müssen beispielsweise bei der Planung von größeren Renovierungsarbeiten oder dem Neubau von Gebäuden berücksichtigt werden.

Auch für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber ist es wichtig, dass für alle der Zugang zum Arbeitsplatz gewährleistet ist. Andernfalls kann eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer mit Behinderung der Belegschaft nicht beitreten und sich möglicherweise nur aus dem Grund gegen eine Bewerbung entscheiden, dass sie/er nicht zum Arbeitsplatz gelangt. Für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bedeutet dies, aus einer geringeren Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern auswählen zu müssen. Es kann auch vorkommen, dass sich eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer einer Einrichtung oder eines Unternehmens infolge einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Die Frage, ob eine Person mit Behinderung in einer bestimmten Einrichtung oder einem bestimmten Unternehmen Zugang zum Arbeitsplatz und Teilhabe daran hat, sollte im Rahmen der Personalpolitik berücksichtigt werden. Falls nicht, sollte ermittelt werden, welche Anpassungen im konkreten Arbeitsumfeld vorgenommen werden und zumindest bei der nächsten größeren Renovierung oder bei einem Umzug in neue Räumlichkeiten berücksichtigt werden.

Menschen mit Behinderungen sind eine sehr verwundbare Gruppe, deren Teilhabe am Arbeitsmarkt unterstützt werden muss.

Barrierefreiheit bedeutet auch, dass eine stillende Mutter die Möglichkeit hat, einen geeigneten Raum zum Stillen oder zum Abpumpen von Muttermilch zu nutzen (§ 10 TTOS (Arbeitsschutzgesetz)).

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.