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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Sprachanforderung in der Stellenausschreibung

In Stellenausschreibungen werden die Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber manchmal sehr genau beschrieben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen jedoch nicht alles Beliebige von den Bewerberinnen und Bewerber verlangen. Tatsächlich schreibt das Gesetz vor, welche Anforderungen an eine potenzielle Mitarbeiterin/einen potenziellen Mitarbeiter gestellt werden können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten diese Gesetze kennen und einhalten.

Sehen wir uns an, wie Ivan es geschafft hat, einen Job zu bekommen.

Ivans Muttersprache ist Russisch. Er sucht online einen neuen Job. Ivan findet ein passendes Jobangebot. Der Arbeitsplatz befindet sich direkt neben seiner Wohnung. Dadurch würde der Weg zu und von der Arbeit viel weniger Zeit in Anspruch nehmen! Darüber hinaus verfügt Ivan über die für den Job erforderliche Ausbildung und Fähigkeiten. Ivan gefällt nur eine Sache an der Stellenanzeige nicht. Die Bewerberin/der Bewerber für die Stelle muss über Estnischkenntnisse auf dem Niveau C2 verfügen. Ivan weiß jedoch, dass ein solches Sprachniveau nicht von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter verlangt werden darf. Die höchste Stufe, die verlangt werden darf, ist C1. Denn Estnischkenntnisse auf dem Niveau C1 können durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Prüfungen auf dem Niveau C2 werden gibt es gar nicht!  Wie soll Ivan dies seinem Arbeitgeber beweisen?

Ivan hat jedoch keine Angst. Auf diese Stelle bewirbt er sich trotzdem. Am Ende bekommt er den Job. Eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber muss wissen, dass man in der Stellenausschreibung nicht das Sprachniveau C2 verlangen darf. Es handelt sich dabei um die oberste Stufe, d. h. die Person spricht die Sprache als ihre Muttersprache. Muttersprache bedeutet jedoch Nationalität. Aufgrund der Nationalität darf jedoch niemand von der Arbeit ausgeschlossen werden.