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Logo | Darf eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber eine Person im Bewerbungsverfahren aufgrund der Behinderung einer nahestehenden Person (z. B. eines Kindes oder eines Elternteils) benachteiligen?
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Erfüllung von familiären Pflichten

  • Vertreter einer öffentlichen Institution
  • Natürliche Person
  • Juristische Person

Sul on mure artikkel
Darf eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber eine Person im Bewerbungsverfahren aufgrund der Behinderung einer nahestehenden Person (z. B. eines Kindes oder eines Elternteils) benachteiligen?

Sul on mure artikkel
Darf eine Bewerberin/ein Bewerber, die/der über die erforderlichen Erfahrungen und Fähigkeiten verfügt, vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden, weil die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass sie/er nicht in das Unternehmen passt, weil sie/er anders ist als die anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Sul on mure artikkel
Darf die Bewerberin/der Bewerber beim Einstellungsgespräch gefragt werden, ob sie/er minderjährige Kinder oder pflegebedürftige ältere Familienangehörige oder solche mit Behinderung hat?

Sul on mure artikkel
Wann darf eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer, die/der aus der Elternzeit zurückgekehrt ist und deren/dessen Kind gerade das 3. Lebensjahr vollendet hat, entlassen werden?

Sul on mure artikkel
Darf eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber eine Person wegen der Behinderung einer angehörigen Person (z. B. eines Kindes, eines Elternteils) benachteiligen?

Sul on mure artikkel
Gilt die Verpflichtung zur Zahlung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit nur für das Entgelt oder müssen Zulagen und Sachleistungen ebenfalls gleichwertig sein?

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Leia murele lahendus

Võrdõigusvolinik on sõltumatu ja erapooletu ametiisik Ta nõustab ja abistab inimesi, kes kahtlustavad, et neid on diskrimineeritud.

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Womit setzen wir uns auseinander

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie im Berufsleben, beim Empfangen der Dienstleistungen, in der Bildung oder unter anderen Umständen, die Sie nicht ändern können, diskriminiert worden zu sein, werden Sie von einem unabhängigen und unparteiischen Gleichstellungsbeauftragten und dem seinem Büro beraten und unterstützt. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie die estnische Gesellschaft über Ihre Arbeitsstelle noch mehr Rücksicht aufeinander nehmen könnte, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Registernummer 70009155
info@volinik.ee
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Telefon: +372 626 9059
Presseinformationen: +372 502 6191
Medienanfragen: press@volinik.ee

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Kanzlei des Beauftragten für geschlechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung

Registernummer 70009155
Roosikrantsi 8B, Tallinn, 10119

Nützliches

  • Hilfreiche Hinweise

Gesetzgebung

  • Verfassung der Republik Estland
  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Gesetz über Gleichstellung der Geschlechter
  • Gesetz über Unionsbürgerschaft
  • Strafgesetzbuch
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