Die Religion berechtigt den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin nicht zu einer schlechteren Behandlung des Arbeitnehmers: Das Glaubensbekenntnis ist ein so wichtiger Bestandteil der menschlichen Existenz, dass der Arbeitgeber / die Arbeitgeber, wenn es möglich ist und die Arbeitsgestaltung es zulässt, die religiösen Besonderheiten berücksichtigen muss, die der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin benötigt, um seiner / ihrer Religion zu folgen.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden.
Die Identität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Anfrage wird die Anonymität gewährleistet.
Sie können sich auch an die Kommission für Arbeitskonflikte oder den Justizkanzler wenden, um eine Einigung zu erzielen.