Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters. Keiner darf ungleich behandelt werden, nur da jemand der Meinung ist, dass er zu jung oder zu alt ist. Es ist stets davon auszugehen, was der oder die Arbeitssuchende tatsächlich kann und wozu er fähig ist.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden.
Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Anfrage wird die Anonymität gewährleistet.
Sie können sich auch an die Kommission für Arbeitskonflikte oder den Justizkanzler wenden, um eine Einigung zu erzielen.