Kein Arbeitgeber / keine Arbeitgeberin kann einen Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin, der / die am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, durch Mitgliedschaft in einer Partei oder durch Teilnahme an den Wahlen, schlechter stellen. Menschen dürfen nicht im Arbeitsverhältnis wegen politischen und anderen Überzeugungen, die alle legitim sind, schlechter gestellt werden.
Wenn Sie keine Antwort auf Ihr Anliegen gefunden haben, sollten Sie sich per E-Mail an den Gleichstellungsbeauftragten unter der Adresse avaldus@volinik.ee wenden. Die Identität der Person, die sich an den Beauftragten wendet, wird nicht bekannt gegeben, und auf Wunsch wird die Anonymität gewährleistet. Sie können sich auch an die Kommission für Arbeitskonflikte oder den Justizkanzler wenden, um eine Einigung zu erzielen.