Nicht jede unterschiedliche Behandlung gilt als Diskriminierung. So bedeutet der Grundsatz der Gleichbehandlung im Falle von Menschen mit Behinderungen, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Vorteile gewährt werden können. Beispielsweise können Anreize oder besondere Bedingungen geschaffen werden, um Menschen mit Behinderungen eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu ermöglichen. So stellt auch der Mutterschutz in der Beschäftigung also keine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes dar. Es gibt weitere Ausnahmen vom Gesetz. Die meisten Ausnahmen folgen dem Grundsatz der inhaltlichen Gleichheit, wonach Gleiche gleich und Ungleiche unterschiedlich behandelt werden dürfen. Das bedeutet, dass es notwendig sein kann, Menschen, die sich in wichtigen Punkten unterscheiden, z. B. sich faktisch in unterschiedlichen Situationen befinden, unterschiedlich zu behandeln.
Es können auch vorübergehende Sondermaßnahmen eingeführt werden, um historische Ungleichheiten zu beseitigen.
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.