Eine bessere Anpassung des Arbeitsumfelds an die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen oder eine flexible Anpassung an ihre Bedürfnisse bringt Vorteile für die Person, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber und den Staat insgesamt.
Menschen mit Behinderungen erhalten dadurch mehr Möglichkeiten, Arbeit zu finden und voll an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten wiederum mehr Möglichkeiten, die richtige Person für die Stelle unter denjenigen zu finden, die bisher ausgeschlossen waren, d. h. können aus einem größeren Pool an Bewerberinnen und Bewerbern wählen. Die Einstellung von Menschen mit Behinderungen bietet auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, verantwortungsbewusst zu handeln und durch ihr Handeln die grundlegenden Menschenrechte zu achten. Je höher die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen ist, desto größer ist die Zahl der Menschen, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen und zur Wertschöpfung in der Gesellschaft beitragen. Dadurch wird der Staat entlastet, welcher verwundbare Gruppen durch die Zahlung von Sozialleistungen unterstützen muss.
Das Gleichbehandlungsgesetz (VõKS Võrdse kohtlemise seadus) verbietet die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Behinderung. Das Gesetz schränkt nicht die Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung oder Verhinderung von Ungleichheiten aufgrund von Behinderung ein. Die geringe Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist eine behinderungsbedingte Ungleichheit, die durch spezifische Maßnahmen angegangen werden muss. Das Gleichbehandlungsgesetz ermöglicht die Gewährung von Leistungen an behinderte Arbeitnehmer. Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die im konkreten Fall erforderlich sind, um der Person mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsplatz, die Teilhabe an der Arbeit und eine Beförderung oder Fortbildung zu ermöglichen. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann sich gegen eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen entscheiden, die ihr/ihm unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.