Die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Politik trägt dazu bei, die Mechanismen, die Ungleichheiten in der Gesellschaft reproduzieren, zu erkennen und zu verändern, sorgt für wirksamere Maßnahmen und geht auf die Bedürfnisse von Frauen und Männern ein.
Die Geschlechterpolitik stellt Folgendes sicher:
Effektive Lösungen
Wenn die Politik die Bevölkerung nicht mehr als homogene Gruppe betrachtet, sondern die spezifischen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen von Männern und Frauen kennenlernt, können wertvolle zusätzliche Informationen in die Entscheidungsfindung einfließen. Das Ergebnis sind wirksamere Lösungen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Zielgruppen besser gerecht werden, sowie eine stärker auf die Menschen ausgerichtete Politik. Wirksamere Lösungen wiederum tragen dazu bei, die für die Umsetzung von politischen Maßnahmen benötigten Ressourcen zu sparen.
Volle Ausschöpfung des menschlichen Potenzials
Durch die Konsultation mehrerer Interessengruppen (Männer und Frauen) bei der politischen Entscheidungsfindung und die Abschaffung einschränkender Geschlechterstereotypen können die Humanressourcen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und nicht nach ihrem Geschlecht eingesetzt werden.
Qualität der Entscheidungen
Wenn die Geschlechterperspektive bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird, werden unbeabsichtigten Folgen der vorgeschlagenen politischen Maßnahmen (einschließlich der Reproduktion oder Verschärfung von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern) verringert und die Qualität der Entscheidungsfindung verbessert.
Angemessener Ressourceneinsatz
Der Einsatz von geschlechtsspezifischen Grundlagenstudien und Analysen verbessert die Wissensbasis für politische Entscheidungen und ermöglicht eine bessere und genauere Ausrichtung von politischen Maßnahmen sowie eine effizientere Nutzung von Ressourcen – wobei die öffentlichen Mittel denjenigen sozialen Gruppen zugutekommen, die sie am meisten benötigen. Die Offenheit und Transparenz der Entscheidungsprozesse nimmt zu.
Verhinderung von Ungleichheiten
Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Analyse- und Entscheidungsprozesse bringt geschlechtsspezifische Ungleichheiten ans Licht und trägt dazu bei, die Verabschiedung von Maßnahmen und Programmen zu vermeiden, die geschlechtsspezifische Diskriminierung reproduzieren und bestehende Ungleichheiten verstärken.
Wird die Geschlechterperspektive nicht berücksichtigt und die Bevölkerung als homogene Gruppe behandelt, kann die Ungleichheit der Geschlechter in der Gesellschaft zunehmen.
Beispiele für geschlechterblinde Entscheidungen, die zur Aufrechterhaltung von Ungleichheiten beitragen
- Die Gewährung von Wachstumsbeihilfen an Unternehmen ist an die Bedingung geknüpft, dass der Umsatz des Unternehmens eine bestimmte Mindestschwelle überschreitet. Während die Mindestumsatzschwelle nur für mittlere und große Unternehmen realisierbar ist, schließt diese Bedingung die meisten von Frauen geführten Unternehmen, die hauptsächlich als Kleinst- und Kleinunternehmen tätig sind und deren Umsatz im Allgemeinen unterhalb der Schwelle liegt, von der Förderung aus. Die Bedingung benachteiligt daher die Chancen von Unternehmerinnen, Beihilfen zu erhalten;
- Wenn eine junge Landwirtin/ein junger Landwirt einen Existenzgründungs- oder Investitionszuschuss beantragt, muss der Umsatz des Betriebs fünf Jahre nach Erhalt des Zuschusses dem Betrag des Zuschusses entsprechen. Die Regelung berücksichtigt nicht die Möglichkeit, dass eine Landwirtin in der Zwischenzeit ein Kind bekommen kann und dementsprechend möglicherweise nicht in der Lage ist, unternehmerisch tätig zu sein;
- Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie richten sich ausschließlich an Frauen als Zielgruppe;
- Für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte gelten unterschiedliche Arbeitsbedingungen (unter den Teilzeitbeschäftigten befinden sich mehr Frauen, insbesondere Mütter von Kleinkindern, die unter Umständen einen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte oder keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen, Vergünstigungen usw. haben). Untersuchungen haben zum Beispiel gezeigt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten seltener die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung gestatten.
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.