Gesetze schützen Menschen vor einer Ungleichbehandlung, die durch die Merkmale einer Person wie Geschlecht, Alter, Nationalität, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Weltanschauung usw. verursacht oder motiviert wird. Diese Merkmale sind im Gleichstellungsgesetz (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Pkt. 3 SoVS) und im Gleichbehandlungsgesetz (§ 1, § 2 Abs. 3 VõrdKS) aufgelistet. Aber was bedeutet der Begriff unmittelbare Diskriminierung bzw. unmittelbare Ungleichbehandlung?
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person in einer ähnlichen Situation aufgrund eines der oben genannten Merkmale schlechter behandelt wird als andere (§ 3 Abs. 1 Pkt. 3 SoVS (Gleichstellungsgesetz), § 3 Abs. 2 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Ungleichbehandlung kann viele Formen annehmen, wie zum Beispiel am Arbeitsplatz, wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber abfällige Bemerkungen zum Alter oder zur Elternschaft macht.
Es ist wichtig zu erkennen, dass Gleichbehandlung nicht bedeutet, dass alle gleich behandelt werden sollen, sondern dass es wichtig ist, den Menschen ihren Bedürfnissen entsprechende Möglichkeiten zu gewähren und sie angemessen zu behandeln. Beispielsweise kann eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber einer Person mit besonderen Bedürfnissen nicht dieselben Bedingungen und Anforderungen auferlegen wie einer Person ohne gesundheitliche Probleme. Dabei sind die Eigenschaften und Bedürfnisse des Einzelnen zu berücksichtigen. Eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber darf zum Beispiel auch nicht behaupten, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich langsamer entwickeln als jüngere, weil jeder Mensch in Bezug auf Entwicklung, Eigenschaften und körperliche Fähigkeiten anders ist.
Unmittelbare Diskriminierung bzw. unmittelbare Ungleichbehandlung ist gesetzlich verboten und wird in Estland nicht akzeptiert. Wenn Sie also eine Ungleichbehandlung bemerken, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um dieser sofort ein Ende zu setzen. Beispielsweise kann Aufklärung hilfreich sein, da sich viele Menschen ihres ungleichen Umgangs mit anderen aufgrund veralteter Wahrnehmungen und Stereotype nicht bewusst sind. Wenn die Diskriminierung jedoch vorsätzlich erfolgt, muss sie einer geeigneten Stelle wie der Arbeitsaufsichtsbehörde oder der Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter und Gleichbehandlung gemeldet werden.
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.