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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Was ist Belästigung?

Wenn jemand aufgrund familiärer Verpflichtungen, des Geschlechts, der Nationalität, der Hautfarbe, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung erniedrigt, verunglimpft oder sogar bedroht wird, handelt es sich um Belästigung. Belästigung ist eine Form der unmittelbaren Diskriminierung und gesetzlich verboten. Belästigung ist gesetzlich definiert als ein von der belästigten Person nicht gewünschtes Verhalten, das sie in ihrer Würde verletzt und ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld schafft (§ 3 Abs. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Belästigung kann unter Kolleginnen/Kollegen, zwischen einer Chefin/einem Chef und einer ihr/ihm unterstellten Arbeitnehmerin/einem ihr/ihm unterstellten Arbeitnehmer sowie in der Kommunikation zwischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und Kundinnen/Kunden vorkommen.

Belästigung tritt meist auf, weil die belästigende Person eine andere Person nicht respektiert, ihre Situation nicht versteht, sie demütigen will oder sie aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen für minderwertig hält. Belästigung ist beispielsweise das Tadeln oder die Herabwürdigung einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers wegen eines Kindes oder einer Partnerin/eines Partners, wenn diese „zu oft“ krank sind.
Im Falle einer Belästigung ist es wichtig, dass die belästigte Person ein bestimmtes Verhalten als störend oder feindselig empfindet. Die subjektive Einschätzung oder die Intention der belästigenden Person sind dabei nicht maßgebend. Wenn eine belästigende Person beispielsweise behauptet, sie habe nur Spaß gemacht, rechtfertigt dies weder ihre Handlungen noch befreit es sie von ihrer Verantwortung.
Sowohl verbale als auch nonverbale, physische oder psychische Angriffe oder unbemerkte Aktivitäten wie soziale Ausgrenzung können eine Form von Belästigung sein. Belästigung kann als Einzelfall oder als wiederholte Handlung auftreten.

Belästigendes Verhalten am Arbeitsplatz kann beispielsweise störende Witze und Bemerkungen, erniedrigende Kommentare, Drohungen, Spott und ungerechtfertigte Kritik umfassen. Ein Verhalten am Arbeitsplatz gilt als Belästigung und inakzeptabel, wenn es auf eine Weise geschieht, die ein feindseliges oder anstößiges Arbeitsumfeld für eine andere Person schafft.

Damit die Menschen vernünftig miteinander arbeiten können, sollte die allgemeine Atmosphäre im Arbeitsumfeld dazu beitragen, dass die Arbeit bestmöglich erledigt werden kann. Dies erfordert ein respektvolles Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Eine Belästigung am Arbeitsplatz kann die belästigte Person stark belasten und zu Leistungseinbußen oder Fehlzeiten führen. Daher sind sowohl die Verhinderung von Belästigung als auch die wirksame Schlichtung von Vorfällen am Arbeitsplatz sehr wichtig. Um Belästigungen vorzubeugen, ist es notwendig, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erklären, was Belästigung ist und wie man sie erkennt.

Außerdem muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung aufklären (§ 12 Abs. 1 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss Regeln für die Arbeitsorganisation festlegen und dafür sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer diese kennt (§ 5 Abs. 1 Pkt. 11 TLS (Arbeitsvertragsgesetz)). Es ist ratsam, in den Regeln für die Arbeitsorganisation klare Anweisungen und Leitlinien für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen, um sicherzustellen, dass die Belegschaft am Arbeitsplatz feste Verhaltens- und Höflichkeitsregeln befolgt, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Belästigungen schützen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen wissen, was erlaubt ist und welches Verhalten am Arbeitsplatz verboten ist.
Wenn bereits eine Belästigung stattgefunden hat, ist es wichtig, so schnell wie möglich einzugreifen, die Belästigung zu beenden und dem Opfer zu helfen.

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.