Jede Unterscheidung, Ausgrenzung oder Einschränkung aufgrund einer Behinderung. Dies bedeutet, dass eine Person oder Personengruppe aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird als eine andere (unmittelbare Diskriminierung). Dazu gehören alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der Verweigerung angemessener Maßnahmen. Man kann vergleichen, wie eine Person oder eine Gruppe von Personen mit einer Behinderung und eine Person oder eine Gruppe von Personen ohne Behinderung in der gleichen Situation behandelt werden (z. B. Benachrichtigung über Projektaktivitäten, Teilnahme an Aktivitäten usw.). Diskriminierung ist in der Regel das Ergebnis eines mangelnden Bewusstseins, negativer Vorurteile und stereotyper Einstellungen gegenüber einer Person oder einer Gruppe von Personen mit Behinderungen. So ist es beispielsweise ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität auch eine geistige Behinderung haben usw.
Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine scheinbar neutrale Bestimmung, ein Kriterium oder eine Praxis Menschen aufgrund ihrer Behinderung gegenüber anderen benachteiligt (mittelbare Diskriminierung). Mittelbare Diskriminierung kann durch statistische Belege nachgewiesen werden. Zum Beispiel, indem man den Anteil von Menschen mit Behinderungen nach unterschiedlichem Bildungsniveau analysiert, wobei man die verschiedenen Geschlechter, ethnischen Zugehörigkeiten und Altersgruppen der Menschen mit Behinderungen in Betracht ziehen sollte.
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.