Der Grundsatz der Gleichbehandlung basiert auf dem Gedanken, dass alle Menschen in ihren Rechten gleich sind. Das Recht auf gleichen Rechtsschutz ist ein grundlegendes Menschenrecht und in der Verfassung der Republik Estland verankert. Das Gebot der Gleichbehandlung soll die Einschränkung der Rechte historisch ausgegrenzter Gruppen beenden und gleiche Rechte und Chancen für alle unabhängig von ihrer Identität oder Herkunft gewährleisten.
§ 12 PS (Verfassung) besagt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Niemand darf aufgrund von Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Herkunft, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung oder aufgrund von Eigentum, sozialem Status oder anderen Umständen ungleich behandelt werden. Die aufgeführten Eigenschaften oder Charakteristiken sind Diskriminierungsmerkmale. Die Menschen werden vor Diskriminierung aus eben diesen Gründen geschützt, da sie in vielen Gesellschaften die häufigsten Formen der Diskriminierung darstellen.
Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt voraus, dass Personen, die sich in einer gleichen Situation befinden, auch gleich behandelt werden. Wenn sich Menschen jedoch in ungleichen Situationen befinden, kann es notwendig sein, sie unterschiedlich zu behandeln, um sicherzustellen, dass sie die gleichen Chancen erhalten, an der Gesellschaft teilzunehmen. So ist es beispielsweise gerechtfertigt, dass eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber die besonderen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderung berücksichtigt. Das Gesetz schreibt beispielsweise vor, dass Gebäude für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen usw.
Vorurteile gegenüber unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und die daraus resultierende unmittelbare oder mittelbare, meist unbewusste, Benachteiligung oder Diskriminierung sorgen für ein erhöhtes Armutsrisiko und die soziale Ausgrenzung von Mitgliedern der Gesellschaft.
Das Konzept der Gleichbehandlung wird oft als gleiche Behandlung interpretiert. Gleiche Behandlung garantiert jedoch keine Gleichstellung, da die Menschen unterschiedliche Ausgangspunkte und Chancen haben, die hauptsächlich vom äußeren Umfeld abhängen. Um eine echte Gleichstellung zu erreichen, müssen die Prozesse, die zu Ungleichheiten oder Diskriminierungen in der Gesellschaft führen, wahrgenommen, bekämpft und aktiv abgebaut werden.
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor ungleicher Behandlung aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Hautfarbe, ihres Alters, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung.
Der Schutz durch das Gesetz ist aus verschiedenen Gründen unterschiedlich. Während eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts in allen Lebensbereichen verboten ist, schützt das Gleichbehandlungsgesetz vor Ungleichbehandlungen aufgrund von z. B. Behinderung, Alter, Religion oder Weltanschauung und sexueller Orientierung nur im Bereich der Beschäftigung, der Berufsausbildung, der Umschulung oder Fortbildung und der Mitgliedschaft in einem Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverband.
Erfahren Sie mehr im Handbuch zum Gleichbehandlungsgesetz (VõKS Võrdse kohtlemise seadus)
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.