Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet den dauerhaften Vorsatz, eine Person, beispielsweise durch Drohungen, abfällige Bemerkungen, Erniedrigung und Ausgrenzung in Verlegenheit zu bringen, und schafft somit Situationen, in denen das Opfer Schwierigkeiten hat, sich selbst zu schützen. Was kann man tun, wenn man Opfer eines solchen Mobbings geworden ist?
Eine ruhige und wohlwollende Haltung sollte immer beibehalten werden, wenn man Opfer von Mobbing oder einer unfairen Behandlung am Arbeitsplatz geworden ist. Dies kann dazu beitragen, dem Mobbing ein Ende zu setzen und sicherzustellen, dass es der Mobberin/dem Mobber nicht möglich ist, das Opfer beispielsweise für einen scharfen Wortwechsel verantwortlich zu machen. Darüber hinaus sollten Bedenken bei der Mobberin/beim Mobber oder anderen Kolleginnen und Kollegen geäußert werden, da solche Situationen oft aus einem Missverständnis resultieren können.
Wenn das Problem weiterhin besteht, sollten alle Situationen, in denen das Opfer dem Mobbing ausgesetzt war, mit Datum und Uhrzeit aufgezeichnet werden. Alle Umstände sollten der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber dann schriftlich mitgeteilt und erklärt werden, dass die Situation die Erzielung bestmöglicher Arbeitsergebnisse verhindert. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer in einer solchen Situation stets Hilfe leisten, da sie oder er dazu verpflichtet ist, mit allen verfügbaren Maßnahmen für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen (§ 9 1 Abs. 1 und 2 TTOS (Arbeitsschutzgesetz)).
Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Situation nicht lösen kann oder sich herausstellt, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber selbst aktiv in das Mobbing involviert ist, sollte die Arbeitsaufsichtsbehörde über die Angelegenheit in Kenntnis gesetzt werden. Auch in diesem Fall ist es wichtig, Beweise zu sammeln, vorzulegen und mögliche Zeuginnen und Zeugen zu finden. Stellen die zuständigen Behörden eine Verletzung der Rechte der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers fest, hat das Opfer Anspruch auf Schadensersatz.
Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.