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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Was ist nötig, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen?

Die Geschlechterungleichheit ist ein soziales Problem, das auf gesellschaftlicher Ebene angegangen werden muss. Die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist nicht mit der technischen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu verwechseln.

Um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen:

  • müssen die Geschlechterungleichheit in der Gesellschaft sowie ihre Ursachen gründlich analysiert werden;
  • müssen Gender-Gaps verringert und Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden;
  • muss echte Chancengleichheit für Frauen und Männer zur Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen werden. müssen Vertreterinnen und Vertreter beider Geschlechter die gleichen Chancen haben, Einfluss auf politische, wirtschaftliche und andere gesellschaftliche Entscheidungen zu nehmen;
  • muss die Gleichbehandlung von Frauen und Männern durch ein Diskriminierungsverbot sowie der wirksame Rechtsschutz für diejenigen, die Diskriminierung erfahren haben, gewährleistet werden.

Um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen, werden drei komplementäre Ansätze verwendet, die auch bei der Entwicklung des estnischen Gleichstellungsgesetzes (SoVS Soolise võrdõiguslikkuse seadus) Anwendung fanden. Diese Ansätze sind:

1) Frauen und Männer sind gleich zu behandeln – in einer ähnlichen Situation sind Frauen und Männer gleich zu behandeln, d. h. es sind die gleichen Rechte sind zu gewährleisten, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verboten (§ 1 Abs. 2 Pkt. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz));

2) besondere Maßnahmen – zur Unterstützung des benachteiligten Geschlechts müssen vorübergehende Maßnahmen getroffen werden (§ 5 Abs. 2 Pkt. 5 SoVS (Gleichstellungsgesetz));

3) Gender-Mainstreaming – die Gleichstellung der Geschlechter muss in allen gesellschaftlichen Bereichen gefördert werden, d. h. die Umsetzung des sogenannten Gender-Mainstreamings (§ 1 Abs. 2 Pkt. 2, § 9–11 SoVS (Gleichstellungsgesetz)). Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.