Zuständigkeiten, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit der Beauftragten sind in Kapitel 4 des Gleichbehandlungsgesetzes geregelt (§§ 15–22 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).
Wenn eine Person den Verdacht hat, dass sie aufgrund des Geschlechts (einschließlich der Elternschaft), der Nationalität (ethnischen Herkunft), der Hautfarbe, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder eines anderen gesetzlich festgelegten Diskriminierungsmerkmals diskriminiert, d. h. ungleich behandelt wurde, erhält sie von der Kanzlei der Gleichstellungsbeauftragten kostenlose rechtliche Beratung dazu, wie sie durch das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz geschützt ist, welche Rechte eine Person hat und wie sie ihre Rechte verteidigen kann. Die Beauftragte erklärt auch, an wen man sich wenden kann, um seine Rechte zu verteidigen.
Im Rahmen ihrer Befugnisse und Möglichkeiten kann die Beauftragte auch Personen bei der Einreichung von Anträgen und Klagen bei der Schlichtungsstelle für Arbeitsstreitigkeiten beraten und unterstützen und Stellungnahmen zu einer möglichen Diskriminierung abgeben (§ 16 Abs. 2 und Abs. 3 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).
Das Gutachten der Beauftragten dient der Beurteilung, ob eine Person in einer konkreten Situation ungleich behandelt wurde (§ 17 Abs. 2 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)). Wenn die Beauftragte ihre Stellungnahme abgegeben und festgestellt hat, dass eine Diskriminierung vorliegt, kann sich die betroffene Person auf Wunsch an die Schlichtungsstelle für Arbeitsstreitigkeiten oder an das Gericht wenden, wo die Streitigkeiten bezüglich der Diskriminierung beigelegt und Schadenersatz zugesprochen werden kann.
Im Falle einer Diskriminierung kann sich die Beauftragte entweder mündlich oder in Form eines Mahnschreibens an die Zuwiderhandelnden wenden und dabei die Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes und des Gleichbehandlungsgesetzes erläutern, sie über die diskriminierenden Praktiken informieren und der Adressatin/dem Adressaten Vorschläge unterbreiten, um ihre/seine Praktiken mit den Anforderungen des Gesetzes in Einklang zu bringen (§ 16 Abs. 1 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.