Volinik illustration Volinik illustration

Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Was muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber unternehmen, wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer vermutet, von ihr/ihm diskriminiert worden zu sein?

Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer den Verdacht, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber sie/ihn aufgrund ihres/seines Geschlechts nicht eingestellt, befördert oder ausgebildet hat, hat sie/er das Recht, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber um eine schriftliche Erklärung zu bitten. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat innerhalb von 10 Werktagen nach Antragstellung eine Erklärung abzugeben (§ 7 Abs. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz)). In der Erklärung muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ihre/seine Wahl mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Ausbildung, der Berufserfahrung, den Eigenschaften und anderen Ursachen begründen, aus denen die eingestellte Person oder die/der zur Fortbildung entsandte Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer eindeutig besser geeignet war als andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz)).

Hat eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer den Verdacht, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber sie/ihn aufgrund der Nationalität, der Hautfarbe, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert hat, muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Anfrage eine schriftliche Erklärung über ihr/sein Vorgehen abgeben (§ 7 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).

In der schriftlichen Erklärung muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber den Sachverhalt darlegen, auf den sie/er ihre/seine Entscheidung, ihr/sein Verhalten oder ihre/seine Maßnahme stützt. Zum Beispiel, dass in der Stellenanzeige ein Master-Abschluss verlangt wird, welche die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer nicht vorweisen kann. Die Stellungnahme der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers dient dazu, den Verdacht der Beschwerdeführerin/des Beschwerdeführers zu zerstreuen, dass sie/er aufgrund eines im Gesetz erwähnten Merkmals diskriminiert wurde. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Namen oder andere personenbezogene Daten der für die Stelle ausgewählten Person in der Erklärung anzugeben, da personenbezogene Daten geschützt werden müssen.

Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.